Der Bauträger hatte das Haus augenscheinlich in guter Qualität fertig gestellt. Die durch den Verkauf der Einzelwohnungen entstandene Eigentümergemeinschaft bat zunächst nur um Teilnahme bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
In Anbetracht von über 30 Mängelpunkten – von denen einige wirklich schwerwiegend waren – wurde der Auftrag erweitert und wir begleiteten auch die Mängelbeseitigung.